Das Bündnis DEW kommunal hatte sich im Februar beim Regierungspräsidenten in Arnsberg ein zweites Mal wegen eines möglichen Verstoßes gegen §23 der Gemeindeordnung NRW beim Zustandekommen der Ratsbeschlüsse zur Zukunft der DEW21 am 26.9.2013 beschwert.
Seit kurzem liegt die Antwort aus Arnsberg vor. Sie ist aus unserer Sicht völlig unbefriedigend. Arnsberg macht sich darin die von der Stadt Dortmund angeführten Sachzwänge – für die späte und obendrein äußerst kurzfristig organisierte – Information der Öffentlichkeit vollständig zu eigen. Man sei, so heißt es in dem Schreiben, auch nach Prüfung der Sach- und Rechtslage und der von uns vorgetragenen Gesichtspunkte der Auffassung, „dass ein Einschreiten der Kommunalaufsicht nach wie vor nicht angezeigt“ sei.
Wir waren über diesen Bescheid entsetzt. Was ist von einem Recht auf Unterrichtung und Mitwirkung der Bürger in wichtigen lokalen Angelegenheiten zu halten, wenn eine einzige, kurzfristig aus dem Boden gestampfte öffentliche Veranstaltung (im letzten September) áusreicht, um den Anforderungen der Gemeindeordnung zu genügen?
Wir sind nicht bereit, die Sache mit dieser Auskunft aus Arnsberg auf sich beruhen zu lassen, und haben deshalb mit Datum vom 21. Mai einen Offenen Brief an Herrn Dr. Bollermann losgeschickt. Er möge uns doch bitte erklären, wozu es dann diesen Paragraphen in der Gemeindeordnung überhaupt gebe. Wortlaut des Briefes hier: Offener Brief an Arnsberg 21-05-2014
Die Schreiben aus dem vorausgehenden Briefwechsel finden Sie auf dieser Homepage unter Informationsmaterial/Korrespondenz. Siehe auch den Eintrag unten von Ende Februar.